Nachforschung
Bei nachweisbar richtiger Zustellung der gesuchten Sendung, gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post, verpflichtet sich der Auftraggeber nach Abschluss der Nachforschungen pro volle und angebrochene Viertelstunde Zeitaufwand CHF 15.— zu bezahlen.